Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany durch Rechtsanwaltskanzlei Waldorf

24. September 2009
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Die Kanzlei Waldorf mahnte unsere Mandantin wegen angeblicher Bereitstellung von Musikdateien zum Download im Internet ab.

Die Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany im Einzelnen

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf behauptet in Ihrer Abmahnung, dass unsere Mandantin in einer Internettauschbörse Musikdateien anderen Nutzern zum Download bereitgestellt hat. Damit habe unsere Mandantin gegen das Urheberrecht verstoßen, da die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte angeblich bei dem Gegner liegen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Sony Music Entertainment Germany

Aber was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung ein Einzelfall ist und deshalb genau geprüft werden muss. Zumeist enthalten die vorgegebenen Unterlassungserklärungen zu weitreichende Verpflichtungen und sollten daher stets in rechtlicher Hinsicht überprüft werden. Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf bekommen haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

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