Abmahnung von Lernhaus GmbH durch Rechtsanwälte Nümann & Lang

29. September 2009
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Die Rechtsanwälte Nümann & Lang mahnten unseren Mandanten mit der Begründung ab, dieser habe einen Urheberrechtsverstoß begangen.

Die Abmahnung der Lernhaus GmbH im Einzelnen

Ihm wurde vorgeworfen, dass er öffentlich eine Software, deren Vertriebsrecht der Lernhaus GmbH zustehe, im Rahmen einer Internettauschbörse angeboten und zugänglich gemacht habe. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte wurde der Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert. Daneben wurde vom Mandanten ein nicht unerheblicher Betrag aufgrund von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Lernhaus GmbH

Was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung ein Einzelfall ist und deshalb genau überprüft werden muss. Es muss dabei jedoch stets innerhalb der gesetzten Frist gehandelt werden, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren angestrengt werden kann, das mit erheblichen Kosten verbunden ist. Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von den Rechtsanwälten Nümann & Lang erhalten haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

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