Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH wegen Musiknutzung auf TikTok
Die Berechtigungsanfrage der SoundGuardian GmbH im Einzelnen
In dem Schreiben der SoundGuardian GmbH wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft mehrere Tonaufnahmen und musikalische Werke in Videos auf der Plattform TikTok verwendet haben soll, ohne die entsprechenden Rechte bzw. erforderlichen Lizenzen zu haben. Die SoundGuardian GmbH bezeichnet die Nutzungen als „lizenzpflichtig“ und macht geltend, zur Wahrnehmung entsprechender Rechte berechtigt zu sein. Abmahnung
Betroffen sind nach den vorliegenden Schreiben die Musikstücke „OMG“ von Whitegangster, „1,2,3,4 (One, Two, Three, Four)“ von Funbeat sowie „All Designer“ von Hedegaard & Cancun. Hinsichtlich der behaupteten Rechteposition enthält die Anlage verschiedene Vereinbarungen und Bestätigungen, unter anderem mit RNDM Music, AT Publishing, Smilax Publishing und One Seven Music ApS. Die konkrete Reichweite der jeweils übertragenen Rechte sollte anhand der umfangreichen Anlagen gesondert geprüft werden. Abmahnung
Die SoundGuardian GmbH bietet nach ihren Schreiben eine nachträgliche Lizenzierung an. Für „OMG“ werden 2.300,00 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer, für „1,2,3,4 (One, Two, Three, Four)“ 2.440,00 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer und für „All Designer“ 1.420,00 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer genannt. Damit ergeben sich aus den drei Berechtigungsanfragen Lizenzierungsangebote von insgesamt 6.160,00 Euro zuzüglich der jeweils ausgewiesenen Umsatzsteuer. Die Schreiben enthalten zudem den Hinweis, dass bei ausbleibender Einigung weitere Ansprüche geltend gemacht werden könnten. Abmahnung
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Berechtigungsanfragen der SoundGuardian GmbH
Jedes derartige Schreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere auch für die Frage, ob und in welchem Umfang die SoundGuardian GmbH hinsichtlich der konkret betroffenen Tonaufnahmen und musikalischen Werke zur Geltendmachung der behaupteten Rechte berechtigt ist und ob für die jeweilige Nutzung tatsächlich eine zusätzliche Lizenz erforderlich war.
Die vorgelegten Unterlagen zur behaupteten Rechtekette und die geltend gemachten Lizenzierungsbeträge sollten daher im konkreten Einzelfall geprüft werden. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist den hier maßgeblichen Berechtigungsanfragen aus der vorliegenden Unterlage nicht eindeutig zu entnehmen.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Berechtigungsanfrage erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten des jeweiligen Schreibens, insbesondere zur behaupteten Rechteinhaberschaft, zur Nutzung von Musik in sozialen Medien sowie zu geltend gemachten Lizenzierungs- und Zahlungsansprüchen.
Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Berechtigungsanfrage zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen mit einer Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

