Abmahnung der DigiRights Administration GmbH durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen Urheberrechtsverletzung an den Tonaufnahmen „Klingande – Jubel“, „Martin Garrix – Animals“, „Bakermat – One Day (Vandaag)“ und „Scooter ft. Wiz Khalifa – Bigroom Blitz“

24. Juli 2014
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Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen einer Internettauschbörse die Tonaufnahmen „Klingande - Jubel“, „Martin Garrix - Animals“, „Bakermat - One Day (Vandaag)“, „Scooter ft. Wiz Khalifa - Bigroom Blitz“ widerrechtlich zum Herunterladen angeboten zu haben und damit das Urheberrecht der DigiRights Administration GmbH verletzt zu haben.

Die Abmahnung der DigiRights Administration GmbH im Einzelnen:

In dem Abmahnschreiben wird angeführt, dass die DigiRights Administration GmbH die Inhaberin des ausschlißelichen Rechts sei, die Tonaufnahmen „Klingande – Jubel“, „Martin Garrix – Animals“, „Bakermat – One Day (Vandaag)“ und „Scooter ft. Wiz Khalifa – Bigroom Blitz“ über Tauschbörsen oder Filesharing-Systeme öffentlich zugänglich zu machen. Nun soll unser Mandant ebenfalls über eine Internettauschbörse eben diese Werke widerrechtlich zum Herunterladen angeboten haben, womit die DigiRights Administration GmbH ihr ausschließliches Recht verletzt sieht.

Infolgedessen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 1.250 ,- gefordert. Andernfalls habe unser Mandant mit der Geltendmachung eines Betrages in Höhe von EUR 2.484,80 zu rechnen, wobei Anwaltsgebühren aus einem Streitwert in Höhe von EUR 22.000,- angesetzt werden. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung bei.

Eine vorformulierte Unterlassungserklärung sollte jedoch keinesfalls unterzeichnet werden, bevor sie nicht einer rechtlichen Überprüfung unterzogen wurden. Denn durch die Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung entstehen für den Erklärenden weitreichende Pflichten, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des neuen § 97 a Abs. 3 UrhG kann es sich auch lohnen, die geforderten Geldbeträge kritisch zu hinterfragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der DigiRights Administration GmbH

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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