Abmahnung der Dolce & Gabbana Gruppe durch Patentanwälte Müller, Schupfner
Die Abmahnung der Dolce & Gabbana Gruppe im Einzelnen
Laut den gegnerischen Anwälten hat unser Mandant angeblich gefälschte Sonnenbrillen nach Deutschland eingeführt, um sie hierzulande zu verkaufen. Die Plagiate hatten angeblich das Logo der Gegenseite „D & G“ aufgedruckt. Die Gegenseite sieht daher in den Fälschungen ihr Markenrecht verletzt.
In Folge dessen wurde unser Mandant zum einen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Zum anderen fordern die Patentanwälte Müller, Schupfner auf, den durch die vermeintlichen Markenrechtsverstöße entstandenen Schaden zu begleichen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Dolce & Gabbane Gruppe
Da aber jede abgegebene Unterlassungserklärung weitreichende Folgen mit sich zieht, gilt es hier, jedes Abmahnschreiben genauestens zu prüfen. Haben Sie selbst eine solche Abmahnung erhalten? Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter. Im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Frage und stehen Ihnen jederzeit mit rechtlichem Rat zur Seite.