Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte

27. Oktober 2009
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Grund der Abmahnung unseres Mandanten war eine angeblich von diesem begangene Urheberrechtsverletzung. Ihm wurde vorgeworfen, illegal einen Musiktitel im Internet zum Download verfügbar gemacht zu haben.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

An dem streitgegeständlichen Musiktitel sollen laut Abmahnung der Universal Music GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte zustehen, insbesondere auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Dieses habe der Mandant dadurch verletzt, dass er über eine Tauschbörse den Titel herauntergeladen haben und damit zugleich auch Dritten zugänglich gemacht habe.

Der Mandant wurde im Rahmen der Abmahnung auf Unterlassung und Auskunft sowie auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die unterbreiteten Vergleichangebote werden dabei den immensen Schadensersatzforderungen gegenübergestellt, so dass diese vermeintlich günstig erscheinen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Die vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oftmals sehr weitgehend und sollten daher stets rechtlich geprüft werden.

Wurden Sie auch abgemahnt? Als Einzelfall bedarf jede Abmahnung einer individuellen Überprüfung. Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, wir helfen Ihnen gerne auch bundeweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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