Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte

27. Oktober 2009
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Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von Universal Music GmbH aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Abgemahnt wurde, dass der Mandant ein Musikalbum im Internet über eine Tauschbörse zum Download verfügbar gemacht haben soll.

Die Abmahnung von Universal Music GmbH im Einzelnen

Die Universal Music GmbH macht geltend, an dem streitgegenständlichen Werk die aussschließlichen Verwertungsrechte innezuhaben. Diese Rechte habe der Mandant dadurch verletzt, dass er ein Musikalbum auf einer Tauschbörse heruntergeladen und dadurch auch Dritten zugänglich gemacht haben soll.

Der Mandant wurde in der Abmahnung auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft in Anspruch genommen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Universal Music GmbH

Da aber jede Unterlassungserklärung weitreichende Folgen nach sich zieht, gilt es, jede Abmahnung einer genauen rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Abmahnungen betreffen immer einen konkreten Einzelfall und bedürfen deshalb auch einer individuellen Überprüfung.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Zögern Sie nicht uns anzurufen, wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.  Wir beraten Sie auch bundesweit gerne im Rahmen unserer kostengünstigen Erstberatung.

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