Abmahnung von Techland Sp. zo.o. durch Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann wegen Urheberrechtsverletzung
Die Abmahnung von Techland Sp. zo.o. im Einzelnen
Die Abmahnung richtet sich gegen eine angeblich von unserem Mandanten begangene Urheberrechtsverletzung, welche die Abmahnende darin sieht, dass der Mandant ein Computerspiel über eine Tauschbörse heruntergeladen, sowie dieses auch Dritten über die Tauschbörse zum Download angeboten haben soll.
Die Techland Sp. zo.o. macht in ihrer Abmahnung Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung und Auskunft geltend. Schließlich wird der Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung anzugeben.
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung hat oftmals sehr weitgehende Folgen und sollte daher immer genauestens rechtlich geprüft werden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Techland Sp. zo.o.
Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten? Grundsätzlich gilt, dass es sich bei jeder Abmahnung um einen Einzelfall handelt, der einer individuellen rechtlichen Überprüfung bedarf. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.