Abmahnung von easyCOSMETIC Deutschland Ltd.

28. Oktober 2009
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Wegen angeblicher Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch seine Internetpräsentation wurde unser Mandant von easyCOSMETIC Deutschland Ltd. abgemahnt.

Die Abmahnung der easyCOSMETIC Deutschland Ltd. im Einzelnen

Die Gegenseite wirft unserem Mandanten vor, dass er in mehrfacher Weise gegen das UWG verstoßen haben soll. Insbesondere wird gerügt, dass unser Mandant vorgeblich angibt, der Versand sei bis 500,00 Euro versichert, und sich damit wettbewerbswidrig verhalten würde. Des Weiteren wurde gerügt, dass unser Mandant mit einem weiteren angeblichen Hinweis, es handele sich bei seinen angebotenen Waren um „Original-Produkte“, sich ebenfalls unlauter verhalten habe.

Folglich wurde unser Mandant wegen der vermeintlichen Verstöße gegen das UWG zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der easyCOSMETIC Deutschland Ltd.

Jede Abmahnung betrifft einen Einzelfall, deshalb gilt es hier immer genau zu prüfen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter, wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung geworden sind. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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