Abmahnung von Gerlach durch Rechtsanwälte Warnke & Warnke

07. Oktober 2009
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Aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde unsere Mandantin von den Rechtsanwälten Warnke & Warnke abgemahnt.

Die Abmahnung von Gerlach im Einzelnen

Unsere Mandantin vertreibt gewerblich auf der Internethandelsplattform ebay Tiernahrung. In der Abmahnung wird ihr vorgeworfen, dass sie in ihren AGB bezüglich der Rücknahmebedingungen der Angebote und der Lieferfrist unzulässige Klauseln verwende und damit gegen das UWG verstoße. Die Gegnerin, ebenfalls Inhaberin eines Online-Shops für Tiernahrung und somit Mitbewerberin nach § 2 UWG, sieht sich durch die vermeintlichen Verstöße unserer Mandantin in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht benachteiligt.

Die Rechtsanwälte Warnke & Warnke verlangten eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unserer Mandantin sowie die Tragung der Rechtsanwaltskosten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Gerlach

Bei einer Abmahnung sollten Sie nicht ungeprüft die vorgegebene Unterlassungserklärung unterzeichnen. Auf keinen Fall sollte man jedoch untätig bleiben, da anderenfalls mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen ist, wodurch erhebliche Kosten entstehen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer günstigen Erstberatung – auch bundesweit – weiter.

2 Kommentare

  1. Mark_Muc, 26. Mai 2010

    Zu dem ersten Kommentar möchte ich anmerken, dass Frau Kathrin – im ersten Kommentar fälschlicher Weise Katrin geschrieben – Gerlach neben ihrem Online-Shop für Gemischtwaren im Übrigen noch einen eigenen Online-Shop betreibt, in welchem sie Tiernahrung für Hunde anbietet, der in dem eigentlichen Artikel offensichtlich auch erwähnt wird.

    Also bei diesem gestreuten Produktportfolio und dieser Affinität zu Haustieren, sollte man doch von einer herzensguten und fleißigen Frau ausgehen, die gar keine Zeit dafür hat, den ganzen Tag auf der Lauer zu liegen, um jedem nächstbesten Verkäufer von auch nur einigen wenigen Artikeln einen Rechtsanwalt auf den Hals zu hetzen.

    Wenn Rechtsverletzungen im Raum stehen, durch die Verbraucher oder Mitbewerber betroffen sind, und handelt es sich offensichtlich um “Anfänger”, die diese Rechtsverletzungen nicht vorsätzlich und mutwillig begehen, so hat die Dame doch rein theoretisch nichts davon, eine Abmahnung nach der anderen zu versenden. Erst einmal müsste sie selbst das Internet durchsuchen und aus welchen mutmaßlichen Gründen auch immer dadurch eine Form von Vergeltung erlangen.

    Eine in den letzten Jahren vermehrt anzutreffende Form der Profitabilität ergibt sich jedoch für denjenigen, der letztendlich aufgrund des Streitwerts die Vergütung für seine Bemühungen einfordert…

    Wie gesagt: 400 Meter Luftlinie zwischen den Geschäftssitzen in einer kleinen Gemeinde in der Metropolregion München.

  2. Mark_Muc, 26. Mai 2010

    Die besagte Frau Katrin Gerlach hatte unter dem bezeichnendem eBay-Mitgliedsnamen “raffzahnige” ein Warenangebot in Ihrem eBay-Shop, welches von Elektronikartikeln bis zu Tiernahrung reichte. Seit längerem ist die Dame schon kein Mitglied mehr bei dieser Handelsplattform; die Gründe seien dahingestellt.

    Im Sommer des Jahres 2007 begannen wir mit dem gewerblichen Handel bei eBay und hatten einige wenige Elektronikartikel dort angeboten – und etwa zehn Tage später erhielten wir aufgrund eines Formfehlers in der Widerrufsbelehrung eine Abmahnung aufgrund unlauteren Wettbewerbs bei einem Streitwert in Höhe von EUR 5.000,- und die Aufforderung eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Rechnung der Kanzlei für diesen Vordruck und eine 55-Cent-Briefmarke belief sich auf EUR 1.000,-.

    Zugegebenermaßen war ich wenig schockiert, da ich den Braten bereits beim Öffnen des Briefkuverts gerochen habe, und ich mich mit Kommilitonen, Geschäftsfreunden und in einschlägigen Foren bereits über dieses Thema reichlich ausgetauscht hatte. Ein Freund, seines Zeichens Jurist, übernahm die Korrespondenz, und vereinbarte eine Vergütung in Höhe von EUR 400,-.

    Die Zusammenhänge: Die Dame bietet von Fischfutter bis Festplatten ein intransparentes Produktportfolio im Internet an, wurde als Mitglied bei der Handelsplattform eBay gesperrt, respektive ist als Tatsache formuliert kein Mitglied mehr bei eBay, hat jedoch noch einen eigenen Online-Shop auf Ihrer eigenen Web-Präsenz. Wenn dies in einem kleinen Ort auch in keinster Weise ungewöhnlich ist, so befinden sich der Geschäftssitz der Dame und die Kanzlei Warnke & Warnke in etwa 400 Meter Luftlinie Entfernung voneinander. Kleine Rechtsanwaltskanzleien haben es mitunter sehr schwer und kleine Einzelhändler, die im Internet mit wenigen Artikel in den Preiskampf mit ihrer Konkurrenz treten – falls sie dies überhaupt vorhaben – müssen um ihr Überleben kämpfen, falls sie den „entscheidenden Schritt“ nicht schaffen. Und die Anonymität des Internets und der schriftlichen Korrespondenz darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich Menschen nicht kennen.

    Die Tatsachen: Es wurden mehrere Händler juristisch korrekt, jedoch moralisch höchst bedenklich, von einer von sich selbst als „Raffzahnige“ bezeichnete durch die Kanzlei Warnke & Warnke mit Vorlagen abgemahnt, die nicht mehr Mühe gekostet haben als einen Namen, Artikeldaten und die beklagten Stellen einzusetzen, sowie eine Briefmarke auf das Kuvert zu kleben. Das Wettbewerbsrecht wurde hierbei weder im Sinne des Kunden noch des Konkurrenten verteidigt, sondern lediglich dazu missbraucht, die Mietnebenkosten des Rechtsanwalts mit Scheuklappen zu begleichen.

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