Abmahnung von Laufer durch Dr. Kappuhne + Partner
Die Abmahnung von Laufer im Einzelnen
Die gegnerischen Rechtsanwälte tragen vor, dass unsere Mandantin angeblich über die Internetplattform eBay Artikel in einem Umfang verkauft hat, der auf ein gewerbliches Handeln schließen lässt. Da unser Mandant jedoch als „privater Verkäufer“ auftritt, liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Forderungen der gegnerischen Rechtsanwälte waren eine Unterlassungserklärung und Schadensersatzansprüche.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Laufer
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Da jede Abmahnung einen individuellen Einzelfall betrifft, ist eine Überprüfung des konkreten Sachverhalts erforderlich. Wir beraten Sie gerne bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung, zögern Sie also nicht, uns anzurufen.