Abmahnung von IT-Beratung Stefan Reitberger durch Rechtsanwälte Werts & Kollegen

16. Oktober 2009
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Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Telemediengesetzes wurde unser Mandant von der IT-Beratung Stefan Reitberger abgemahnt.

Die Abmahnung der IT-Beratung Stefan Reitberger im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Werts & Kollegen rügen in ihrem Abmahnschreiben das vermeintlich falsche Impressum unseres Mandanten auf seiner Internetseite. Sie führen hierzu aus, dass unser Mandant angeblich gegen § 5 des Telemediengesetzes (TMG) verstoßen hätte, da er einen unrichtigen Geschäftsführer in seinem Impressum aufführe.

Die Rechtsanwälte Werts & Kollegen fordern unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf sowie zur Zahlung der bereits entstandenen Kosten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der IT-Beratung Stefan Reitberger

Die vorformulierten Unterlassungserklärungen sind meist sehr weitgehend udn enthalten Verpflichtungen, die über das Erforderliche hinausgehen. Daher sollte eine Abmahnung stets einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden. Auf keinen Fall sollte man untätig bleiben, da ansonsten mit einem gerichtlichen Verfahren zu rechnen ist, durch das erhebliche Kosten entstehen.

Aber was tun, wenn man selbst Adressat eines solchen Abmahnschreibens wird? Gerne sind wir Ihnen hier behilflich und klären Ihre Frage umfassend im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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