Abmahnung von Braun (Procter & Gamble) durch FPS Rechtsanwälte

16. Oktober 2009
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
7427 mal gelesen
0 Shares

Unser Mandant wurde durch die FPS Rechtsanwälte wegen angeblicher Verstöße gegen das Patent- und Markengesetz abgemahnt.

Die Abmahnung von Braun (Procter & Gamble) im Einzelnen

Unserem Mandant wird vorgeworfen, er habe gefälschte Aufsteckzahnbürsten der Marke „Oral-B“ von Braun nach Deutschland eingeführt. Hierin sah Braun, ein Unternehmen der Procter & Gamble Gruppe, einen Verstoß gegen das Patentgesetz, da es sich laut Braun bei den Aufsteckzahnbürsten um Fälschungen handelte, welche das Patentrecht verletzen würde.

Darüber hinaus sah Braun auch ihr Markenrecht verletzt, da auf den Verpackungen der angeblich gefälschten Bürsten das „Oral-B“-Logo aufgedruckt war.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Braun (Procter & Gamble)

Jede Abmahnung sollte aber stets in rechtlicher Hinsicht überprüft werden, da die Abgabe einer Unterlassungserklärung weitreichende Folgen hat, die für den Laien nicht zu überblicken sind. Auf keinen Fall darf bei einem Abmahnschreiben untätig geblieben werden, da ansonsten die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche droht, wodurch erhebliche Kosten entstehen können.

Aufgrunddessen forderten die FPS Rechtsanwälte unseren Mandanten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und zur Zahlung eines Schadensersatzes auf.

Sollten Sie selbst eine Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung gerne weiter, um eine außergerichtliche Einigung zu ermöglichen. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a