Abmahnung von Eshuijs, Peifer und Reuter durch Rechtsanwälte Nümann & Lang

21. Oktober 2009
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Die Herren Eshuijs, Peifer und Reuter mahnten einen unserer Mandanten aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen das Urherberrechtsgesetz (UrhG) ab.

Abmahnung von Eshuijs, Peifer und Reuter im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss in einer Internet-Tauschbörse das Musikwerk „Evacuate The Dancefloor“ von der Künstlerin „Cascada“ illegal anderen Usern dieses Tauschnetzwerkes zum Download angeboten hat. Unser Mandant soll damit gegen das UrhG verstoßen haben, weil er für die Verwendung und Verbreitung des Musikwerks keine Lizenz besitzt. Die gegnerischen Rechtsanwälte geben dabei an, dass die Gegner über die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügen. Deshalb fordern sie von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, einen Schadensersatz sowie die Kostentragung der Rechtsanwaltsgebühren. Daneben wird ein Vergleichsangebot unterbreitet, was neben der erheblichen Schadensersatzforderung dann vergleichsweise günstig erscheint.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Eshuijs, Peifer und Reuter

Die vorformulierten Unterlassungserklärungen sind oftmals sehr weit gefasst, so dass die Verpflichtung, die mit diesen einhergeht, meist über dem Erforderlichen liegt.

Doch was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat? Da jede Abmahnung ein Einzelfall ist, gilt es genauestens zu prüfen.

Sollten also Adressat einer Abmahnung geworden sein, zögern Sie nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer bundesweiten Rechtsberatung weiter.

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