Abmahnung von Tasa durch Rechtsanwälte Nümann & Lang
Die Abmahnung von Tasa im Einzelnen
Dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte zufolge soll unser Mandant in einer Online-Tauschbörse das Musikwerk „Weit gekommen“ des Künstlers „Tone“ anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten haben. Die Gegnerin, von den Rechtsanwälten Nümann und Lang als Inhaberin der geschützten Rechte an dem besagten Musikwerk angegeben, verlangt nun aus §§ 97 UrhG f. von unserem Mandanten die Zahlung eines Schadensersatzes, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten.
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hat für den Erklärenden oftmals weitreichende Folgen, die für den Laien kaum zu überblicken sind.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Tasa
Doch was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat? Da jede Abmahnung ein Einzelfall ist, gilt es genauestens zu prüfen.
Sollten Sie also Adressat einer Abmahnung geworden sein, zögern Sie nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer bundesweiten Rechtsberatung weiter.