Abmahnung von LevelX-Games and more durch Rechtsanwalt Becher

22. Oktober 2014
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Unser Mandant wurde von LevelX-Games and more durch Rechtsanwalt Becher wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Jugenschutz- und Strafgesetzbuch (JSchG, StGB) sowie wegen angeblicher Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt.

Die Abmahnung der LevelX-Games and more im Einzelnen

Der gegnerische Rechtsanwalt rügt in seinem Abmahnschreiben, dass unser Mandant mit dem vermeintlichen Verkauf und dessen Werbung von indizierten Computerspielen und Filmen gegen die Bestimmungen des Jugenschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches verstoßen haben soll. Darüber hinaus sieht die Gegenseite im Verkauf von Spielen und Filmen, die nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen, auch einen Verstoß gegen § 3 UWG. Insbesondere wird von LevelX-Games and more der Verkauf des Spiels „Gears of War 2“ über die Onlineplattform amazon gerügt. Daraufhin forderte die Gegenseite unseren Mandanten zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Doch was tun, wenn man eine solche Erklärung abgeben soll?

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von LevelX-Games and more

Da jede Abmahnung einen Einzelfall darstellt, gilt es hier genau zu prüfen. Gerne stehen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung zur Seite. Zögern Sie daher nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten.

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