Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH durch Waldorf Rechtsanwälte

28. Oktober 2009
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Erneut beauftragte uns ein Mandant aufgrund einer Abmahnung von Sony Music wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Musikwerk.

Die Abmahnung der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Unser Mandant soll in einer Internet-Tauschbörse das Musikwerk „Nichts Passiert (Limited Edition)“ der Künstlergruppe „Silbermond“ anderen Usern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt und es damit öffentlich zugänglich gemacht haben. Dem Abmahnschreiben zufolge hat die Sony Music Entertainment GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem angesprochenen Musikwerk. Deshalb macht der Gegner hier eine Urheberrechtsverletzung unseres Mandanten geltend und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung, einen entsprechenden Schadensersatz und die Erstattung der entstandenen Anwaltskosten der Kanzlei Waldorf.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sony Music Entertainment Germany GmbH

Oftmals erlegen aber solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen den Betroffenen ein Verhalten auf, das über dem Erforderlichen liegt. Daher gilt es, jede Abmahnung genau zu prüfen. Aber was tun, wenn man selbst Adressat eines solchen Schreibens geworden ist? Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter. Zögern Sie daher nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten.

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