Abmahnung der Purzel-Video GmbH durch Rechtsanwalt Auffenberg
Die Abmahnung der Purzel-Video GmbH im Einzelnen
In einem Peer-to-Peer-Netzwerk (Internet-Tauschbörse) soll unser Mandant ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk anderen Usern des Netzwerkes zum Download bereitgestellt haben. Die Gegnerin wird in dem Abmahnschreiben als Inhaberin dieser ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Film nach §§ 15 ff. 31 UrhG angegeben. Unserem Mandanten wird vorgeworfen dieses Video ohne Lizenz verbreitet zu haben und begründet daraus ihre Ansprüche auf Schadensersatz, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung der enstandenen Kosten durch die Inanspruchnahme des Herrn Rechtsanwalts Auffenberg.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Purzel-Video GmbH
Da aber jede abgegebene Unterlassungserklärung weitreichende Folgen mit sich zieht, gilt es hier, jedes Abmahnschreiben genauestens zu prüfen. Haben Sie selbst eine solche Abmahnung erhalten? Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter. Im Rahmen einer bundesweiten Erstberatung klären wir all Ihre Frage und stehen Ihnen jederzeit mit rechtlichem Rat zur Seite.