Abmahnung von Universal Music GmbH durch Rasch Rechtsanwälte

21. Oktober 2009
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Wieder einmal wurde einer unserer Mandanten von Universal Music GmbH wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) abgemahnt.

Die Abmahnung der Universal Music GmbH im Einzelnen

In ihrem Abmahnschreiben rügen die Rasch Rechtsanwälte, dass unser Mandant angeblich bei einem Filesharing-System, die zumeist als „Tauschbörsen“ bezeichnet werden, das Musikalbum „Give me fire“ der Künstlergruppe Mando Diao anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt hat.

Hier sahen die Rasch Rechtsanwälte einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, da die alleinigen Nutzungsrechte am oben benannten Musikalbum ausschließlich Universal Music GmbH zustehen würden.

Aufgrund dieses vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrecht forderten die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Auch soll unser Mandant die entstandenen Kosten tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universal Music GmbH

Da im Zusammenhang mit Abmahnungen oftmals überhöhte Beträge gefordert werden oder auch die Verpflichtungen einer vorformulierten Unterlassungserklärung meist über dem Erforderlichen liegen, gilt es, jedes Abmahnschreiben genau zu prüfen.

Doch was tun, wenn man selbst eine Abmahnung erhalten hat. Da jedes Abmahnschreiben ein Einzelfall ist, gilt es, hier genau zu prüfen. Gerne übernehmen wir das für Sie. Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung helfen wir Ihnen jederzeit weiter. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.

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