Abmahnung von DigiProtect durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

22. Oktober 2009
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Erneut erhielt einer unserer Mandanten eine Abmahnung von DigiProtect wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrechtgesetz.

Abmahnung von DigiProtect im Einzelnen

DigiProtect mahnte unseren Mandanten ab, da er angeblich bei einem Peer-to-Peer-Netzwerk, auch bekannt als Online-Tauschbörse, anderen Nutzern das Musikwerk „Eisblume“ des Tonträgers „Bravo Hits Vol. 64“ zum Download angeboten hat. Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner geben vor, dass die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH die alleinige Inhaberin der Nutzungsrecht am oben genannten Tonträger hat.

In ihrer Abmahnung führt die Gegenseite aus, dass selbst dann, wenn unser Mandant nicht persönlich das besagte Musikwerk zum Download angeboten hat, er auch dann für die vermeintliche Urheberrechtsverletzung haftet, wenn sich Dritte seines Internetanschlusses bedient haben. Denn für eine sog. Störerhaftung kommt es auf schuldhaftes Verhalten nicht an, da der Inhaber eines Internetanschlusses eine Gefahrenquelle eröffnet und dadurch sicherzustellen hat, dass sein Anschluss nicht durch Dritte für Rechtsverletzungen genutzt wird.

Aufgrund dieser vermeintlichen Urheberrechtsverletzung forderten die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Vergleichsbetrages auf.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiProtect

Oftmals liegen die mit einer Abmahnung geforderten Vergleichsbeträge aber über dem, was eigentlich üblich ist. Daher gilt es, jedes Abmahnschreiben inklusive der Unterlassungserklärung genau zu prüfen. Gerne helfen wir Ihnen hierbei: Im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung stehen wir Ihnen jederzeit mit rechtlichem Rat zur Seite. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen.

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