Abmahnung von Tasa durch Rechtsanwälte Nümann & Lang wegen Urheberrechtsverletzung
Die Abmahnung von Tasa im Einzelnen
Laut Matthew Tasa hat unser Mandant bei einer Online-Tauschbörse, einem sog. Filesharingnetzwerk, ein Musikwerk des Tonträgers „Bravo Black Hits Vol. 20“ anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten. In diesem unerlaubten öffentlichen Zugänglichmachen sah Herr Tasa einen Verstoß gegen das Urheberrechtgesetz, da er vorgibt, der alleinige Inhaber der Nutzungsrechte an diesem Tonträger zu sein.
Aufgrund dieses vermeintlichen Verstoßes forderten die gegnerischen Rechtsanwälte unseren Mandanten zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung der durch den Urheberrechtsverstoß entstandenen Kosten auf.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Tasa
Da im Zusammenhang mit Abmahnungen oftmals überhöhte Beträge gefordert werden oder auch die Verpflichtungen einer Unterlassungserklärung meist über dem Erforderlichen liegen, gilt es, jedes Abmahnschreiben genau zu prüfen. Gerne sind wir Ihnen hier behilflich: Im Rahmer einer bundesweiten Erstberatung stehen wir Ihnen jederzeit mit rechtlichem Rat zur Seite. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen.