Abmahnung von Uptunes GmbH durch Rechtsanwälte Nümann & Lang

01. Oktober 2009
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Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urhebergesetz wurde wieder einmal einer unserer Mandanten abgemahnt.

Abmahnung von Uptunes GmbH im Einzelnen

Die Uptunes GmbH wirft unserem Mandanten vor, er habe angeblich bei einer Internet-Tauschbörse, einem sog. Peer-to-Peer-Netzwerk, das Lied „Sunshine 2009“ des Künstlers „Dance Nation vs. Shaun Baker“ anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download zur Verfügung gestellt. Aufgrund dieses vermeintlichen Urheberrechtsverstoßes forderten die Rechtsanwälte Nümann und Lang zur Abgabe einer Unterlassungs- und verpflichtungserklärung auf und machten Schadensersatz geltend.

Die Uptunes GmbH behauptet zwar Inhaberin der Urheberrechte an dieser Tonaufnahme zu sein, konnte aber bislang keinen entsprechenden Nachweis darüber vorbringen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Uptunes GmbH

Bei der Abgabe der Unterlassungserklärung sollten Sie jedoch stets Vorsicht walten lassen. Die meist vorformulierten Erklärungen enthalten Verpflichtungen, die oftmals über das Erforderliche hinausgehen.

Sollten Sie selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten haben, helfen wir Ihnen jederzeit weiter. Zögern Sie also nicht, uns anzurufen. Gerne beraten wir Sie bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung.

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