Abmahnung von DigiProtect durch Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen

01. Oktober 2009
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
3633 mal gelesen
0 Shares

Einer unserer Mandanten wurde erneut wegen einer angeblich begangenen Urherrechtsverletzung abgemahnt.

Abmahnung der DigiProtect im Einzelnen

Unserem Mandanten wird zur Last gelegt, er habe bei einer Internet-Tauschbörse mittels einer File-Sharing-Software ein Musikstück anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt. Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH verweist in der Abmahnung darauf, dass sie die alleinige Lizenznehmerin des Herstellers des Tonträgers ist und daran alle ausschließlichen Verwertungsrechte besitzt. Dies wurde von ihr allerdings nicht nachgewiesen.

In dem Abmahnschreiben wird von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Kostenerstattung der Rechtsverfolgung des Gegners gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiProtect

Was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat?
Grundsätzlich gilt für Abmahnungen, dass jede einen Einzelfall betrifft und somit einer genauen Überprüfung bedarf. Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein derartiges Abmahnschreiben erhalten haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen, wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a