Abmahnung der Wettbewerbszentrale Hamburg wegen unzulässiger Werbe-E-Mail
Die Wettbewerbszentrale Hamburg mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen angeblich eine unzulässige Werbe-E-Mail versendet zu haben.

Bislang haben wir noch keinen Eintrag zur Wettbewerbszentrale Hamburg in unserem Abmahnbarometer eingestellt. Wir haben jedoch in der Vergangenheit bereits Erfahrung in mehreren Fällen mit dem Gegner Wettbewerbszentrale Hamburg gesammelt, die wir bei der Bearbeitung unserer Fälle berücksichtigen. Weitere Informationen können Sie bei uns erfragen.
Die Wettbewerbszentrale Hamburg mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen angeblich eine unzulässige Werbe-E-Mail versendet zu haben.
Uns liegt ein Abmahnschreiben der Wettbewerbszentrale Hamburg vor, in dem unserem Mandanten wettbewerbswidriges Handeln aufgrund fehlender Grundpreisangaben in der Gallerieansicht vorgeworfen wird.
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