2-Zeichen-Domains: Volltreffer oder Desaster

27. Oktober 2009
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Nachdem die DENIC mit einer überraschenden Pressemitteilung beschlossen hatte am 23.10.2009 sämtliche 1- und 2-Zeichen-Domains, Zahlendomains sowie weitere bisher nicht registrierbare Domains zur Registrierung freizugeben, waren innerhalb weniger Stunden sämtliche 1- und 2-Zeichen-Domains registriert. Bereits vor Start der Registrierung wurden verschiedene einstweilige Verfügungen erwirkt. Es stellt sich für Domaininhaber daher erst heraus, ob diese mit der Registrierung einen Volltreffer gelandet haben oder ob die Registrierung im Desaster endet. Das Rennen um die begehrten Domains dürfte daher erst begonnen haben und noch lange nicht beendet sein.

Wie bereits berichtet, wurde die DENIC eG durch das Urteil des OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 32/04) dazu verpflichtet, die 2-Zeichen-Domain vw.de zuzulassen. Die DENIC eG hat zwar versucht gegen das Urteil Revision einzulegen. Jedoch wurde diese vom BGH zurückgewiesen.

Die DENIC hat daraufhin mit einer überraschenden Pressemitteilung vom 15.10.2009 beschlossen bereits am 23.10.2009 um 9:00 Uhr sämtliche 1- und 2-Zeichen-Domains zur Registrierung freizugeben. Weiterhin wurde beschlossen als sog. Second-Level-Domains auch Ziffern zur Registrierung zuzulassen, die einer Top-Level-Domain-Bezeichnung entsprechen. So konnten z.B. bisher Domains wie com.de, net.de, org.de, de.de, etc. nicht registriert werden. Außerdem wurde beschlossen auch Domains zur Registrierung freizugeben, die KFZ-Kennzeichen entsprechen sowie reine Zahlen-Domains. Auch dies war bisher nicht möglich.

Gerade bei den 1- und 2-Zeichen-Domains handelt es sich aufgrund der Kürze um wirtschaftlich äußerst wertvolle Domainnamen. So wurden von verschiedenen Denic-Mitgliedern die Domain-Registrierungsplätze verkauft. Hintergrund war, dass jeder Provider pro Minute nur vier Registrierungen an die Denic eG senden darf. Vorderste Registrierungsplätze wurden hier teilweise für 20.000 – 100.000 € verkauft – teilweise auf Erfolgsbasis, teilweise unabhängig davon. Die Domain-Börse sedo.de wiederum veranstaltete kurzfristig eine Sonderauktion und versuchte die Domains für den Höchstbietenden zu registrieren. Geboten wurden hier gigantische Summen. So gab beispielsweise ein Kaufinteressent für die Domain tv.de ein Gebot von 297.490 € ab. Vielfach wurden hohe fünfstellige bis sechsstellige Beträge geboten.

Nach Startschuss der Registrierung am Freitag um 9 Uhr waren innerhalb der ersten Minuten alle Top-Domains registriert, innerhalb von nur 90 Minuten bereits 10.000 Domains. Alle 1-Zeichen, 2-Zeichen, Top-Level-Domain-Bezeichnungen sowie Domains, die einem Kfz-Kennzeichen entsprechen sind somit nunmehr registriert.

Einige Namens- und Markeninhaber zwangen unmittelbar vor Beginn der Registrierungsphase die Denic eG durch einstweilige Verfügungen Domains wie e.de, f.de, g.de, x.de, y.de, z.de, br.de, dw.de, hr.de und sr.de für Dritte zur Registrierung zur Verfügung zu stellen. Bereits hieran zeigt sich, welcher Sprengstoff hier für die Zukunft zu erwarten ist. Denn den wenigsten Unternehmen dürfte überhaupt bekannt gewesen sein, dass diese Domains nunmehr registriert werden können.

Nunmehr haben die Domains neue Besitzer gefunden. Bereits jetzt tauchen auch erste Meldungen auf, dass es teilweise zu Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe gekommen ist.

Es wird sich nun herausstellen, ob den neuen Domain-Eigentümern mit der Registrierung ein Volltreffer gelungen ist oder ob diesen ein Desaster bevorsteht und diese nach teuren Rechtsstreitigkeiten gar ihre Domain verlieren und zusätzlich hohe Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssen. Tatsächlich dürften viele der Domains an Insider bzw. Domainspekulanten gegangen sein, die sich erhoffen durch den Kauf der (teuer) registrierten Domains noch höhere Gewinne erzielen zu können. Wenig beachtet wurde hierbei sicherlich meist, dass solche Domains sowohl Namensrechte, als auch Markenrechte Dritter verletzen können.

In den nächsten Wochen und Monaten müssen Domain-Inhaber daher damit rechnen, dass insbesondere Unternehmen ihre Rechte geltend machen, wenn diese mitbekommen, dass nunmehr die Registrierung von 1- und 2-Zeichen-sowie weiteren bisher nicht registrierbaren Domains möglich war, jedoch sämtliche Domains bereits vergeben sind. Bei der Verletzung von Rechten Dritter hilft jedenfalls das Gerechtigkeitsprinzip bei der Domainregistrierung „first come, first served“, also „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ nicht weiter.

Domaininhaber müssen sich daher gut überlegen, wie diese die wertvolle Domain sichern können, ohne bestehende Rechte von Dritten zu verletzen. Rechteinhaber sollten andererseits schnellstmöglich deren Rechte geltend machen, damit diese nicht vereitelt werden, bzw. dass diesen andere Rechteinhaber zuvor kommen.

Das Rennen um die begehrten Domains dürfte daher erst begonnen haben und noch lange nicht beendet sein.

Quellen: denic.de, heise.de, peew.de, getdropbox.com

Links:

Liste der registrierten Domains nach Uhrzeit

Liste der registrierten Domains nach Providern

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