Amazon Dash Button ist rechtswidrig

23. März 2018
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grüner Dash Button auf weißem Untergrund

Amazon bringt mal wieder ein Produkt auf den Markt, das den Menschen den Alltag erleichtern soll. Dieses Mal handelt es sich um einen Button, der Bestellungen auf Knopfdruck anbietet und möglich macht. Die Verbraucherzentrale NRW klagte nun vor dem LG München I gegen das Unternehmen - und bekam Recht.

Etwas im Haushalt geht zur Neige und direkt per Knopfdruck kann das Produkt neu bestellt werden. Das könnte der Traum vieler Hausfrauen sein und Amazon hat diesen jetzt in Realität verwandelt, mit den so genannten Dash Buttons. Diese kleinen Alltagshelfer sollen im Haushalt angebracht werden und über Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs, z.B. Geschirrspültabs, Waschmittel, u.ä. auslösen. Dabei ist die Bestellung auf eine konkrete Marke festgelegt und der Nutzer bestimmt vorher über die Shopping App das konkrete Produkt. Das LG München I stellte jetzt jedoch fest, dass die Buttons rechtswidrig sind.

Das LG stellte auf Klage der Verbraucherzentrale NRW fest, dass die Amazon Dash Buttons gegen die gesetzlichen Informationspflichten zum Schutz der Verbraucher verstößt. Denn bisher wurde der Nutzer erst nach Bestellung über den Preis und das konkrete Produkt informiert. Amazon behält sich zudem in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, Änderungen in den Vertragsbestimmungen zu gestalten, wie zum Beispiel eine Änderung des Preises oder die Zusendung eines anderen Produkts, als das vom Nutzer festgelegte. Zudem fehle laut Gericht auf dem Button der Hinweis, dass durch Druck auf diesen eine Zahlungspflicht entsteht. Es fordert nun, dass Amazon die Nutzer unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächliche Ware informieren, sowie einen entsprechenden Hinweis auf dem Button anbringen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Amazon lies durch seine PR-Agentur mitteilen, dass sie planen in Berufung zu gehen.

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