Amazon Marketplace: EU-Kommission kündigt Wettbewerbsverfahren gegen Amazon an

23. November 2020
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Die EU-Kommission leitet ein Wettbewerbsverfahren gegen den weltgrößten Online-Händler Amazon ein. Dem Konzern wird vorgeworfen, seine Doppelrolle als Onlinehändler und Plattform für andere Onlinehändler zu missbrauchen und sich dadurch Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Das amerikanische Unternehmen missbrauche seine Weltmachtstellung und verstoße damit gegen Kartellvorschriften. Infolgedessen könnte Amazon ein milliardenschweres Bußgeld drohen.

Auf Amazon Marketplace können Einzelanbieter und Unternehmen jeder Größe Artikel zum Verkauf anbieten. Die Produkte werden direkt neben Artikeln, die von Amazon selbst verkauft werden, angezeigt. Somit erreichen Händler auf Amazon Marketplace Millionen von Kunden. Amazon wird jedoch vorgeworfen, seine Doppelrolle als Onlinehändler und Plattform für andere Onlinehändler systematisch auszunutzen. Amazon fungiert nämlich einerseits als Plattform für Drittanbieter, konkurriert mit seinem eigenen Angebot aber ebenfalls mit.

Diesbezüglich wirft die EU-Kommission dem US-Konzern vor, nicht-öffentliche Geschäftsdaten von unabhängigen Händlern systematisch für das eigene Einzelhandelsgeschäft zu nutzen. Beispielsweise wisse Amazon, welche Produkte der unabhängigen Händler sich am besten verkaufen und wie viel Geld diese mit ihnen verdienen. Amazon verfüge auch über Informationen darüber, wie oft gewisse Angebote aufgerufen werden und in welchem Umfang Verbraucherrechte wahrgenommen werden.

Hinweise auf Missbrauch von Marktmacht

Insgesamt verfüge das Unternehmen über sehr große Mengen an nicht-öffentlichen Verkaufsdaten der Marktplatz-Onlinehändler. Diese würden direkt automatisiert ausgewertet, um die eigenen Endkundenangebote anzupassen und geschäftliche Strategien zu entwickeln. Anhand dieser Informationen könne Amazon nämlich entscheiden, welche Produkte in das eigene Angebot aufgenommen werden. Dieses Angebot werde dann auf Basis der erlangten nicht-öffentlichen Daten an die Konkurrenten angepasst.

Auch hinsichtlich der Versandoptionen von Amazon besteht der Verdacht, dass der Onlinehändler seine marktbeherrschende Stellung wettbewerbswidrig ausnutzt, um das eigene Angebot zu optimieren. Es gibt offenbar Hinweise darauf, dass Amazon seine eigenen Angebote sowie die der Marktplatz-Verkäufer, die die Logistikdienste von Amazon nutzen, im Rahmen von Amazon Prime bevorzugt behandelt. Die EU befürchtet, dass Amazon die Händler bevorzugen könnte, die die eigenen Logistik- und Zustelldienste des Unternehmens in Anspruch nehmen und von daher für Amazon Prime qualifiziert sind.

Amazon drohen Bußgelder in Milliardenhöhe

Die EU-Kommission hat mit der Mitteilung der Beschwerdepunkte ein offizielles Kartellverfahren gegen Amazon eingeleitet. Die Kommission hat Amazon von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass das Unternehmen ihrer Ansicht nach durch Verfälschung des Wettbewerbs auf Online-Einzelhandelsmärkten gegen EU-Kartellvorschriften verstößt. Das Unternehmen baue seine beherrschende Stellung im Bereich der Marktplatz-Dienste aus und vermeide die normalen Geschäftsrisiken, die mit dem Wettbewerb im Einzelhandel verbunden sind.

Amazon hat nun die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dazu kann der Konzern unter anderem die Untersuchungsakten einsehen und eine Anhörung beantragen. Bleibt die EU-Kommission danach bei ihrer Einschätzung, Amazon habe seine Marktmacht missbraucht, so könnte dem Konzern eine milliardenschwere Strafzahlung drohen. Wenn Unternehmen gegen Wettbewerbsvorschriften der EU verstoßen, riskieren sie Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes. Die Erlöse von Amazon beliefen sich im Jahr 2019 auf rund 280,5 Milliarden US-Dollar (237,6 Milliarden Euro).

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