Beschwerde über Apple wegen Datenschutzverstößen beim Berliner Datenschutzbeauftragten eingereicht
Laut „noyb“ verwendet Apple sogenannte IDFAs (Identifier for Advertisers). Dabei handelt es sich um numerische Codes, die Apple für jedes iPhone generiert. Die IDFAs seien mit einem „digitalen Nummernschild“ vergleichbar, so „noyb“. Da die Codes für jedes iPhone einzigartig sind, könne jede Aktion des Nutzers einem bestimmten „Nummernschild“ zugeordnet werden, um anhand dieser Informationen ein umfassendes Profil über jeden Nutzer anzulegen. Diese Informationen können dann von Drittanbietern genutzt werden, um so beispielsweise personalisierte Werbung zu schalten oder das Kaufverhalten der Nutzerinnen und Nutzer zu tracken. Da die IDFAs ohne Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer erstellt werden, liegt laut „noyb“ ein Verstoß gegen die „e-privacy Richtlinie“ und das Telemediengesetz vor.
„Klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzgesetze“
In der „e-privacy Richtlinie“ und dem Telemediengesetz ist vorgesehen, dass Nutzerprofile zu Werbezwecken nur unter der Voraussetzung erstellt werden dürfen, dass die Nutzer nicht widersprechen. Auch der Bundesgerichtshof hebt hervor, dass Diensteanbieter Cookies zur Erstellung von Nutzungsprofilen für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung nur mit Einwilligung der Nutzer einsetzen dürfen. Dass es sich bei den IDFAs streng genommen nicht um Cookies handelt, ist laut dem „noyb“-Juristen Stefano Rossetti egal, da das EU-Recht unabhängig von der Art der verwendeten Tracking-Methode, vor der Installation und dem Auslesen von Tracking-Codes schütze. „Während Apple sogar in ihrem Browser vorsieht Cookies zu blocken, platzieren sie selber ähnliche Codes in ihre Handys, ohne jegliche Zustimmung der User“, so Rossetti weiter. Dies sei ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzgesetze.
Änderungen waren schon angekündigt
Dabei hatte Apple selber bereits im Juni angekündigt, dass mit iOS 14 die Funktionen von IDFAs eingeschränkt werden sollten. Geplant war, dass Apps von Drittentwicklern um Erlaubnis zur Verwendung des IDFA fragen, wie das beispielsweise bei der Kameranutzung der Fall ist. Das Feature wurde von Apple jedoch ohne Angabe von Gründen auf 2021 verschoben. Außerdem dementierte Apple in einer Stellungnahme die Vorwürfe von „noyb“ und erklärte, dass Apple man auf den IDFA der Nutzer zugreife. Sollte die Berliner Datenschutzbeauftragte die Vorwürfe für dagegen für begründet halten, könnte sie gegen Apple eine Geldbuße verhängen.