Verkauf gefälschter Mercedes-Benz-Radkappen: Kommt Amazon davon?
Ein kalifornisches Gericht wird in einem zukunftsweisenden Urteil die Frage beantworten müssen: Ist der Betreiber eines Online-Marktplatzes für die Produkte, die er in den Handel bringt, verantwortlich? In einem Verfahren vor einem Jury-Gericht aus Seattle – der Stadt, in der Amazon seinen Hauptsitz mit 40.000 Angestellten hat – wurde 2015 entschieden, dass Amazon mit dem Anzeigen der Ware auf der Plattform technisch gesehen kein Verkaufsangebot tätigt. Nach amerikanischem Recht ist eine „offer to sell“ Voraussetzung für die Verantwortlichkeit für ein Produkt. Amazon sieht sich selbst jedoch nur in einer vermittelnden Position, in der es Verkäufer und Käufer zusammenführt.
Mit der Daimler AG als ebenbürtigen Gegner, könnte sich das nun ändern. Im Fokus steht insbesondere der „Fulfillment by Amazon“-Service (FBA). Dank diesem können Drittanbieter ihre Produkte in Fulfillment-Centern lagern und von Amazon versenden lassen. Ausgewiesen als „von Amazon.com versendet und von Amazon.com verkauft“ stammen die Waren keineswegs nur von autorisierten Herstellern und Händlern. Auf diesem Vertriebsweg kommen auch Produkte in den Verkehr, die gegen gewerbliche Schutzrechte verstoßen, die gefährlich oder sogar illegal sind – und Amazon ist nicht verantwortlich. Dieser Freifahrtschein ist Kritikern schon länger ein Dorn im Auge. Sie sehen vor allem kleine Händler im Nachteil, deren Produkte so nahezu folgenlos kopiert werden können.