Ausweitung von Videoüberwachung und Gesichtserkennung – zu Lasten von Datenschutz und Privatsphäre?
Schon im Herbst 2019 vereinbarten Seehofer und Verkehrsminister Scheuer (CSU) mit der deutschen Bahn, dass die Bundespolizei in Zukunft durch die neue Technik unterstützt werden soll. Ziel des Innenministers ist es, bis 2024 alle größeren Bahnhöfe mit Videoüberwachung und Gesichtserkennung auszustatten. Insgesamt sollen von allen Beteiligten zusammen über 80 Millionen Euro für das Vorhaben bereitgestellt werden. Die Pläne von Seehofer wurden noch nicht genehmigt, im Moment befinden sie sich in der Ressortabstimmung. Danach muss es der Entwurf noch durch Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat schaffen.
Mehr Überwachung – mehr Sicherheit?
Ziel des Vorhabens ist die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus. Mithilfe der biometrischen Gesichtserkennung sollen beispielsweise Menschen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind, schneller gefunden werden. Die intelligente Videoüberwachung soll außerdem auffällige Verhaltensmuster erkennen, zum Beispiel Schlagen oder Treten.
Pilotprojekt in Berlin
Bisher gibt es die Gesichtserkennung per Videokamera nur an einem deutschen Bahnhof: 2017 wurde am Berliner Bahnhof Südkreuz ein Pilotprojekt gestartet, bei dem die Gesichtserkennungssoftware zum Einsatz kam. Das Projekt war von Anfang an hochumstritten, außerdem stellte sich heraus, dass die Fehlerquote der Software noch zu hoch ist. Im Moment läuft eine zweite Testphase, bei der es um die Erkennung gefährlicher Situationen geht.
Datenschutz und Privatsphäre bleiben auf der Strecke
Die neuen Technologien sollen vor Gewaltverbrechen an Bahnhöfen schützen, abschrecken und aufklären. Kritiker sehen in der intelligenten Technik jedoch einen zu großen Eingriff in die Freiheitsrechte, auch Datenschützer protestieren. Außerdem wird die Entwicklung zu einem umfassenden Überwachungssystem befürchtet: Dabei wird angeführt, dass sich die geplante Verhaltensanalyse irgendwann zur Verhaltenssteuerung und -kontrolle entwickeln könnte. Fest steht jedenfalls: Im Bundespolizeigesetz gibt es noch keine ausreichende Rechtsgrundlage für die mit dem Gesichtserkennungssystem verbundenen Grundrechtseingriffe. Diese müsste also erst geschaffen werden.


