Berliner Polizei und der Datenschutz: Missbräuchliche Datenabfragen und fehlende Aufklärungsbereitschaft?
Anlass: Drohbriefe rassistischer Natur
Auslöser für die Beanstandung der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk gegen die Landespolizei Berlin war die Beschwerde einer Person, die Drohungen an ihrem Wohnhaus vorfand. Besonders brisant ist hierbei, dass das betroffene Opfer bereits mehrfach rechtsextremer Gewalt ausgesetzt war. Es wandte sich an die Datenschutzbehörde – und löste dadurch weitreichende Untersuchungen aus.
Polizei verweigert Zusammenarbeit
Bei der Untersuchung entdeckten die Kontrolleure, dass in zeitlichem Zusammenhang mit den Drohungen Daten der Opfer auf Polizeicomputern abgerufen wurden. Die Zugriffe auf die Daten zweier Betroffener bestätigte die Polizei. Problematisch ist hierbei jedoch, dass sie nur in einem Fall einen nachvollziehbaren polizeilichen Grund nennen konnte, der diesen Zugriff rechtfertigte.
Die Datenschutzbehörde reagierte daraufhin mit mehreren Mahnschreiben und einem Brief an die Polizeipräsidentin Barbara Slowik, da die Polizei sich weigerte, die noch ungeklärten Datenabrufe zu begründen – doch vergeblich: Die Polizei erklärte bis heute nicht die rechtfertigungsbedürftigen Zugriffe. In den Augen der Datenschutzbeauftragten Smoltczyk ist dieses Verhalten nicht akzeptabel, weshalb sie ankündigte, den zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses mit der Sache zu befassen. Schließlich sollte doch auch die Polizeibehörde interessiert daran sein, die Vorwürfe aus dem Weg zu räumen und etwaige missbräuchliche Datenzugriffe aufzudecken.
Verfahrensrechte als Rechtfertigung für die Auskunftsverweigerung?
Die Polizei beruft sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht der Polizeibeamten und rechtfertigt damit ihre Auskunftsverweigerung. Jedoch führt Smoltczyk dagegen an, dass dieses Recht nur Einzelpersonen in Verfahren, die gegen sie geführt werden, zustehe. Folglich dürfte eine Behörde sich diese Rechte nicht zu eigen machen. Weiterhin sieht sie in dem Verhalten einen Verstoß gegen die Verpflichtungen, die das Berliner Datenschutzgesetz der Polizei auferlegt. Die Polizei wäre demnach dazu verpflichtet, mit der Datenschutzaufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten und ihnen alle notwendigen Informationen bereitzustellen.
Nicht der erste Fall
Doch es ist nicht das erste Mal, dass sich die Datenschutzbehörde mit dem Datenumgang der Berliner Polizei befasst. Bereits in der Vergangenheit geriet die Berliner Polizei in den Fokus der Öffentlichkeit, als ein Polizist die Daten linker Aktivisten aus Polizeidatenbanken abrief und ihnen daraufhin Drohbriefe schickte. Auch beanstandete Maja Smoltczyk erst Ende 2019 die Datenverarbeitung der Polizeibehörde, da diese jahrelang Daten speicherte und nicht wie vorgesehen löschte.
Erste Stellungnahme der Polizei
Inzwischen meldete sich ein Sprecher der Polizei zu Wort und kündigte einen Termin zwischen der Datenschutzbeauftragten Maja Smolczyk und der Polizeipräsidentin Barbara Slowik an. Slowik sei zuversichtlich eine Erklärung für die Datenzugriffe zu finden und auch das zuständige LKA-Dezernat gehe von einer rechtmäßigen Datennutzung aus.