BGH prüft, wie lange Schufa Daten zu Zahlungsausfällen speichern darf
Bei einer Schufa-Auskunft werden unter anderem Daten zu Zahlungsausfällen gespeichert, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten. Fraglich ist jedoch, ob diese nach Zahlung weiterhin gespeichert bleiben dürfen. Dem BGH liegt eine Klage vor, bei der die Schufa jahrelang Forderungen gespeichert hatte, obwohl diese abbezahlt waren. Der Kläger sieht darin einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Es gibt jedoch keine klare Regelung darüber, wie lange Auskunfteien Daten über bereits erledigte Forderungen speichern dürfen. Es wurde allerdings ein eigenes Regelwerk von den deutschen Wirtschaftsauskunfteien auferlegt. Darin wird eine grundsätzliche Speicherfrist von drei Jahren vorgesehen. In manchen Fällen auch nur 18 Monate.
Entscheidung des BGH
Bei der Entscheidung des BGHs wird die Frage geklärt, ob die SCHUFA die Daten überhaupt weiter speichern darf, sobald die Forderungen ausgeglichen wurden. Das OLG Köln hatte dies zuvor in einer Entscheidung verneint und die Schufa zu Schadensersatz verurteilt. Die Schufa ging in Revision, wodurch der Fall in Karlsruhe landete. Da soll nun hauptsächlich geklärt, ob die Speicherfristen für das amtliche Schuldnerverzeichnis auch auf die hier betroffenen Daten angewendet werden können.
Gründe für die lange Speicherung
Schufa kritisiert, dass man jedoch dann nicht mehr erkennen könne, ob eine Person schonmal in Zahlungsverzug war. Dabei haben die Personen, die schonmal in Verzug waren, ein zehnfaches Risko erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten, im Vergleich zu Menschen, die ihren Zahlungspflichten zuverlässig nachkommen. Es besteht also ein erhöhtes Risiko für Unternehmen, die dadurch nicht mehr präzise einschätzen können, ob die betroffene Person kreditwürdig ist.
Auswirkungen für Betroffene
Die Klägerseite betonte die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Betroffenen. Die Anzahl der Eintragungen entscheide oft, ob man eine Wohnung, ein Auto oder einen Arbeitsvertrag bekomme. Es sei auch zu kritisieren, dass die Fristsetzung ziemlich willkürlich sei. Eine Entscheidung des BGHs steht noch aus.

Der BGH prüft, ob und wie lange die Daten zu Zahlungsausfällen bei einer Schufa-Auskunft gespeichert werden dürfen. Die Frage, die sich hier stellt, ist: Darf die Schufa diese Daten weiter speichern, wenn die offene Forderung längst bezahlt wurde?