Alles Wurst – Das EU-Parlament stimmt für ein Namensverbot
Zukünftig sollen vegetarische und vegane Fleischersatzprodukte nicht mehr als ,,Veggieburger“ oder ,,Tofuwurst“ bezeichnet werden.
Das EU-Parlament stimmte am 08.10.2025 für dieses Verbot, jedoch mit dem Vorbehalt Ausnahmen zu ermöglichen.
Argumente der Befürworter
Eine Mehrheit aus Rechtsaußen-Fraktionen und Teilen der konservativen EVP-Fraktion stimmte für das ,,Wurst-Verbot“. Es bestehe ein großes Verwechslungsrisiko zwischen Fleischersatzprodukten und tatsächlichen Fleischprodukten, wodurch Konsumenten getäuscht werden könnten. Sie würden so durch unlautere Praktiken dazu gebracht werden Produkten mit weniger Nährstoffen zu sich zu nehmen. Aus Gründen des Verbraucherschutzes sei daher ein Verbot notwendig.
Außerdem sollen Landwirte geschützt werden. Hersteller pflanzlicher Produkte sollen den guten Ruf, den sich ,,die Wurst“ über viele Jahre erarbeitet hat zu ihren Gunsten nutzen.
Auch Bundeskanzler Merz steht mit seiner Aussage ,,Eine Wurst ist eine Wurst“ klar hinter der Entscheidung der EU. Das Bundeslandwirtschaftsministerium machte zusätzlich auf den Koalitionsvertrag aufmerksam. Darin sei festgehalten, dass für Verbraucher eindeutig erkennbar sein muss, um was für ein Produkt es sich handle. Die Koalition würde demnach ein Verbot in Deutschland begrüßen.
Gegenstimmen
Auf der anderen Seite stehen Verbraucherschützer, Organisationen und Hersteller von Ersatzprodukten.
Die Organisation Foodwatch ist der Meinung, dass es sich nicht um Verbraucherschutz, sondern um Lobbyismus zu Gunsten der Fleischindustrie handle.
Eine Sprecherin der BEUC verdeutlichte ebenfalls, dass die Mehrheit der Konsumenten nicht wegen der gleichen Namen verwirrt gewesen sei. Es sei erkenntlich gewesen, ob es sich um ein tierisches Produkt handle oder nicht.
Auch Hersteller der Ersatzprodukte sprachen sich gegen das Verbot aus. Es sei die Zubereitungsart und das Aussehen, nicht aber das Ausgangsprodukt für die Namensgebung ausschlaggebend. Durch eine Umbenennung wäre es Konsumenten nicht möglich sich ein Bild vom Geschmack des Produkts zu machen.
Auch etwaige alltägliche Begrifflichkeiten, die wenig mit ihren tatsächlichen Inhaltsstoffen zu tun haben, sprächen gegen ein Verbot. So bestehe ein Pferdeapfel nicht aus einem Apfel, eine Fleischtomate nicht aus Fleisch und auch in einem Ochsenauge sei ein solches nicht vorzufinden.
Entscheidung
Endgültig entschieden ist bisher jedoch noch nichts. In den kommenden Monaten sollen nun Kompromisse mit den 27 EU-Ländern geschlossen werden. Welche konkreten Folgen auch in Deutschland auftreten werden, wird sich in naher Zeit zeigen.


