Phishing SMS – Pech gehabt

27. November 2025
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Kreditkarte hängt an einem Angelhaken

Versicherungen kommen bei Phishingvorfällen explizit nur für Schäden durch gefälschte E-Mails, nicht aber für solche durch betrügerische SMS auf. Dass SMS und E-Mails „keinesfalls gleichartig“ seien, musste eine Bankkundin am eigenen Leib erfahren.

Eine Bankkundin wurde durch eine SMS auf eine gefälschte Bankwebsite geführt. Dort gab sie ihre Zugangsdaten ein und die Erstellung einer digitalen Girocard über die Legitimationsapp frei. Diese Karte wurde anschließend für Käufe i.H.v. 5000 € bei verschiedenen Händlern verwendet.

Phishing und Farming

Phishing und Pharming sind typische Mittel für Computerangriffe. Während Phishing darauf abzielt Passwörter zu stehlen, handelt es sich beim Pharming um eine Manipulation des Datenverkehrs, sodass der Nutzer unbemerkt seine Daten auf einer gefälschten Website preisgibt.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um Phishing, da keine automatische Umleitung auf eine andere Website erfolgte. Zudem gab die Geschädigte keine Zahlung frei, sondern autorisierte lediglich die Erstellung einer elektronischen Girocard.

Kein Versicherungsschutz

Problematisch für Versicherungsnehmer ist hier, dass zwar bei Phishingversuche durch Mails, aber nicht bei nicht durch SMS versichert sind. Das LG Bielefeld entschied, dass SMS und E-Mails „keinesfalls gleichartig“ seien. Zur Begründung führt das LG auf, dass SMS technisch und inhaltlich begrenzt seien und eine Rufnummer, im Gegensatz zu einer Mailadresse keine Rückschlüsse auf den Sender zulasse.

Opfer gehen häufig leer aus

Da der Phishing-Versuch per SMS nicht versichert war und die Kundin selbst die Erstellung der Karte autorisierte, erhielt sie keine Erstattung des Schadens.

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