Bulgarisches Verfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

20. März 2015
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Straßenschild mit der durchgestrichenen Aufschrift "Vorratsdatenspeicherung" vor blauem Himmel

Einen Tag nach dem obersten Gericht der Niederlande hat auch das Verfassungsgericht in Bulgarien die jeweils geltenden Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Somit müssen Internetprovider die Verbindungsdaten der Nutzer nicht länger speichern.

Das Gesetz, das 2010 in Kraft getreten war, sah vor, dass Provider die Internet-und Telefonverbindungsdaten mindestens ein Jahr aufbewahren mussten. Da das Speichern aber das Recht auf Achtung des Privatlebens verletze, setzten die Richter das Gesetz außer Kraft. Zwar sei den Richtern durchaus bewusst, dass dieser Schritt Konsequenzen für die Ermittlung von Straftaten habe, dennoch dürfe die Privatsphäre nicht durch Vorratsdatenspeicherung verletzt werden.

Bereits im April 2014 wurde eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof gekippt. Grund war die Unverhältnismäßigkeit und die Verletzung der Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung. Im Januar dieses Jahres erklärte die EU-Kommission hierzu, dass sie keinen neuen Anlauf wagen wolle. Vielmehr wolle die Kommission die Entscheidung über die umstrittene Datenspeicherung den Mitgliedsstaaten selbst überlassen.

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