Bundesweites Verbot für den Mitfahrdienst Uber
Da erstmals das Taxigewerbe gegen Uber geklagt haben, und nicht nur einzelne Taxifahrer, kommt dem Urteil eine grundlegende Bedeutung zu. Das Gericht sieht in dem Geschäftsmodell von Uber einen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz: bei den Fahrten mittels Uber handelt es sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen bloßen Mitfahrdienst. Den Fahrern von Uber fehle es aber an dem dafür notwendigen Personenbeförderungsschein.
Uber selbst argumentierte in der Verhandlung dass die Firma nur als Vermittler zwischen Fahrer und Gast fungiere und die Dienstleistung somit legal sei. Da jeder Nutzer selbst entscheiden kann, ob und wie viel für die jeweilige Fahrt bezahlt wird, seien die Regeln für Taxis hier nicht anwendbar.
Das kalifornische Unternehmen vermittelt über seinen Smartphone-Dienst Uber Pop Fahrgäste an private Fahrer und verlangt dafür einen Anteil des vereinbarten Tarifs. In Deutschland operiert Uber in den Großstädten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München. Da jedoch in allen Städten Behörden, Gerichte und Taxiunternehmen gegen Uber vorgehen, kann das Unternehmen seinen Dienst nur stark eingeschränkt anbieten. Nach eigenen Aussagen bietet Uber seinen Dienst weltweit in 55 Ländern an, wobei das Unternehmen jedoch zunehmend in immer mehr Märkten gerichtlich ausgebremst wird.