EuGH: Mehrwertsteuer-Ermäßigung für E-Books verstößt gegen EU-Richtlinie

16. März 2015
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Ebook auf einem Bücherstapel

Einige europäische Ländern, darunter Frankreich und Luxemburg, erhoben bis vor kurzem einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf E-Books. In Frankreich galt ein Mehrwertsteuersatz von 5,5 Prozent, in Luxemburg lag er sogar bei nur 3 Prozent. Dieser Praxis hat der EuGH nun allerdings ein Ende gesetzt und eine Mehrwertsteuer-Ermäßigung untersagt.

Die Erhebung eines vergünstigten Mehrwertsteuersatzes auf E-Books verstoße gegen eine Verpflichtung der europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie. E-Books seien als „elektronisch erbrachte Dienstleistung“ einzustufen, da das physische Medium zum Lesen – wie beispielsweise ein E-Book-Reader- nicht vom Kauf umfasst sei. Die Vorgaben für Ermäßigungen in der Richtlinie, die von einer „Lieferung von Büchern auf jeglichen physischen Trägern“ spricht, würden somit nicht auf E-Books passen.

Mit seiner Entscheidung gab der EuGH einer Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen die Länder Luxemburg und Frankreich statt.

Die Ungleichbehandlung von gedruckten und digitalen Büchern wird in der Branche jedoch scharf kritisiert. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wandte sich mit einem offenen Brief an  die europäische Kommission, den Rat und das EU-Parlament und fordert eine steuerliche Gleichbehandlung von E-Book und gedrucktem Buch.

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