Axel Springer klagt gegen Hersteller der Adblock Plus Software
Bis zu einem Viertel der Internet-Nutzer in Deutschland verwendet spezielle Software, die Werbung auf Webseiten automatisch erkennt und ausblendet, wozu auch die wohl verbreitetste Software Adblock Plus gehört. Problematisch an dieser Software ist, dass manche Textanzeigen von größeren Unternehmen, wie Google, Microsoft und Amazon, dennoch durchgelassen werden, da diese auf einer „Weißen Liste“ stehen und an die Eyeo GmbH, dem Hersteller der Software, entsprechende Gelder zahlen. Auf die „Whitelist“ können dabei aber auch kleinere Unternehmen oder Webseitenbetreiber kostenlos aufgenommen werden. Darin sieht der Axel Springer Verlag unter anderem eine gezielte Behinderung von Wettbewerbern, weswegen es parallel auch schon zu weiteren Gerichtsverfahren gegen den Software-Hersteller gekommen ist.
Der Axel Springer Verlag sieht dies als einen Angriff auf sein Geschäftsmodell und auf die Pressefreiheit, Art. 5 GG. Springers Anwälten zufolge ist dies ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Es kann wohl jetzt schon davon ausgegangen werden, dass das Verfahren nicht erstinstanzlich vor dem Landgericht Köln enden wird, sondern es eine Entscheidung des Rechtsstreits erst durch eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH geben wird.