Der Kampf gegen die Hasskriminalität im Netz – Folgt nun die Pflicht zur Passwortherausgabe?

02. März 2020
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Stop Hate Crime in schwarzroter Schrift

Der Anschlag auf eine Synagoge in Halle, Morddrohungen gegen politisch engagierte Personen, der zunehmende hassgeprägte und diffamierende Umgang der Bevölkerung im Netz - die Bundesregierung sieht sich nun verpflichtet, dieser besorgniserregenden Entwicklung der Hasskriminalität entgegenzuwirken. So brachte sie einen Gesetzesentwurf auf den Weg, der in Deutschland künftig Drohungen und Hetze im Internet stärker sanktioniert und eine erweiterte Meldepflicht und Bestandsdatenauskunft an das BKA ermöglichen soll.

Was wird sich durch das Gesetz ändern?

Das Gesetz soll es den Sicherheitsbehörden ermöglichen, von Anbietern von Telemediendiensten wie WhatsApp und Facebook, die Herausgabe sensibler Daten von Verdächtigen verlangen zu können.

Des Weiteren sollen zunächst Betreiber großer Internetplattformen wie Twitter, Youtube und Facebook dazu verpflichtet werden, Hassbeiträge oder Terrorismuspropaganda, die strafrechtlich relevante Inhalte beinhalten, zu löschen und zusammen mit Portnummern und aussagekräftigen Internetkennungen unaufgefordert dem BKA zu melden.

Passwörter sollen dabei weiterhin verschlüsselt gespeichert werden. Sie dürfen lediglich herausgegeben werden, wenn sie zur Aufklärung schwerster Straftaten beitragen. Grund hierfür ist der enorme Grundrechtseingriff, den eine solche Herausgabe mit sich bringt und der deshalb im Verhältnis zur Schwere der Tat stehen solle. Einen solchen Eingriff rechtfertigen etwa Straftaten wie Kindesmissbrauch, Terrorismus und Mord.

Das Bundeskabinett möchte zudem auch neben Strafverfolgern und Geheimdiensten die Daten an Ämter, die z.B. Ordnungswidrigkeiten ahnden, herausgeben. So bleibt es auch weiterhin möglich, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen.

Künftig sollen auch Drohungen und Hetze im Internet wegen ihrer großen Reichweite mit härteren Strafen sanktioniert werden. Zusätzlich soll das Delikt der „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ in den Katalog der rechtswidrigen Inhalte im Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) aufgenommen werden.

Auch verdienen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker aufgrund ihres Engagements einen besonderen Schutz vor übler Nachrede und Verleumdung, welchen das Gesetz nun mit sich bringen soll.

Kritik

Der Gesetzesentwurf trifft nicht nur auf Befürworter. So kritisieren Dienstarbeiter der IT-Branche, dass das BKA aufgrund der Ausweitung der Meldepflicht mit Arbeit überschwemmt werden würde, was zu einer faktischen Lahmlegung führen könnte. Sie fordern deshalb, die Meldepflicht auf besonders demokratieschädliche Tatbestände wie z.B. Volksverhetzung zu beschränken.

Auch bleibe weiterhin unklar, welche konkreten Daten herausgegeben werden sollen und es ließe sich kaum vermeiden, Daten harmloser Nutzer nicht zu übermitteln.

Zweifel zeigen sich auf im Hinblick auf die Intensität des Grundrechtseingriffs – ist dieser mit der Verfassung zu vereinbaren und ist das Vorhaben überhaupt geeignet die Hasskriminalität zu entschärfen?

Kritiker befürchten darüber hinaus, dass eine „Verdachtsdatenbank“ entstehen könnte und ein „großer Lauschangriff im Netz“ geplant sei.

Extremisten radikalisieren sich aus dem Nichts

Insbesondere das Internet bietet Gelegenheit dazu, anonym andere zu bedrohen und menschenverachtende Volksverhetzungen anzutreiben. Es lässt Hemmschwellen sinken und ermöglicht es Extremisten, sich zusammenzuschließen, zu bewaffenen und gegenseitig anzustiften.

Dadurch wird neben dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Betroffenen auch der politische Diskurs in der demokratischen Gesellschaft gefährdetet. So ist schon jetzt zu beobachten, dass sich viele Personen aus öffentlichen Diskussionen heraushalten. Sie befürchten als Reaktion in sozialen Medien mit Hasskommentaren überschüttet zu werden.

Genau aus diesen Gründen hält die Regierung trotz der Kritik ein solches Gesetz für erforderlich und möchte dabei dennoch versuchen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht außer Acht zu lassen.

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