„Whois“ Reloaded: Bundesrat arbeitet auf verpflichtende Identitätsprüfung im Rahmen von Domainregistrierungsverfahren hin

01. März 2020
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Person an einem Laptop mit einem Fragzeichen vor dem Gesicht

Auf Antrag der baden-württembergischen Landesregierung hat sich der Bundesrat der Problematik von Fake-Shops im Internet und damit verbundener „.de-Domains“ angenommen und sich in einer Entschließung an die Bundesregierung gewandt. Diese soll unter anderem prüfen, welcher Rechtsrahmen geschaffen werden müsste, um eine in das Registrierungsverfahren eingearbeitete Identitätsprüfung für „.de-Domains“ zu etablieren. Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 dürfen sogenannte Whois-Anfragen von der DENIC nicht ohne Weiteres beantwortet werden. Während sich der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Verbraucherschutz für eine Identitätsprüfung aussprachen, positionierte sich der Wirtschaftsausschuss klar dagegen.

Der Antrag der Landesregierung von Baden-Württemberg

Die Initiative, gegen „Fake-Shops“ im Internet vorzugehen, ergriff die Landesregierung von Baden-Württemberg, um Verbraucherschutz im Onlinehandel zu stärken. „Fake-Shops“ sind betrügerische Onlineshops, die nach vorheriger Zahlung (Vorkasse) durch die Verbraucherin bzw. den Verbraucher die vereinbarte Ware nicht liefern. Es sei eine wachsende Anzahl dieser Fälle zu beobachten und man könne von schätzungsweise über vier Millionen Betroffenen ausgehen. Als problematisch wird außerdem erkannt, dass dadurch das Vertrauen in .de-Domains geschwächt wird. Als gemeinsames Ziel wird ein sowohl präventiv, als auch repressiv wirkender Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefordert, der allerdings eines Zusammenwirkens verschiedener Instrumente bedürfe.

Als erste Maßnahme soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass auf der Website des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) eine öffentliche Liste von eindeutig identifizierten Fake-Shops und auch Kriterien für Verbraucher, um selbst eine solche Masche zu erkennen, bereitstellt. Im Zweifel könnte so die in Frage stehende Website überprüft werden. Um nur gesicherte Informationen zu veröffentlichen, solle ein Kriterien-Katalog zur Identifizierung bereitgestellt werden.

Kernelement des Antrags war jedoch die Identitätsprüfung im Rahmen der Registrierung von „.de-Domains“ nach dem Vorbild der whois-Abfrage der DENIC. Gerade diese Domains genießen bei Verbrauchern großes Vertrauen, sodass diese besondere „Beliebtheit“ bei Betreibern von Fake-Shops genießen. Es sei an der Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für ein derartiges Vorhaben zu schaffen. Zudem wird angeregt, sich für eine verpflichtende Identitätsprüfung auf europäischer Ebene einzusetzen.

Daneben wird eine verstärkte Kooperation des Marktwächters Digitale Welt des vzbv mit den Ermittlungs- bzw. Strafverfolgungsbehörden gefordert um aktuelle Informationen besser nutzbar zu machen, sowie eine etwaige Optimierung des Löschungsverfahrens bei Verstößen unter einer Domain.

Der Beschluss des Bundesrates auf Empfehlung der Ausschüsse

Während sich der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Verbraucherschutz für eine Identitätsprüfung aussprachen, positionierte sich der Wirtschaftsausschuss klar dagegen und will es bei der bewährten Praxis der Domainvergabe belassen. Es sei nicht sachgerecht, die unkomplizierte Praxis durch einen komplizierten Registrierungsprozess zu ersetzen.

Der Bundesrat hat nun den Antrag der Landesregierung hinsichtlich der Identitätsprüfung unverändert übernommen und die Bundesregierung gebeten zu handeln (Drucksache 569/19 (Beschluss)).

Zunächst teilt der Bundesrat die Ansicht, dass angesichts der aktuellen Entwicklung etwas gegen betrügerische Online-Shops unternommen werden muss. Auf der Website des vzbv sollen in jedem Fall Informationen bereitgestellt werden, die es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen die wesentlichen Identifikationsmerkmale eines Fake-Shops zu erkennen („Hilfe zur Selbsthilfe“). Eine Absage wurde hingegen einer öffentlichen Liste identifizierter Betrüger-Domains erteilt und so nicht in den Entschließungsantrag aufgenommen.

Hinsichtlich der Identitätsprüfung sowohl auf nationaler, als auch europäischer/internationaler Ebene, wurde der Antrag auch bezüglich dessen Begründung im Wortlaut übernommen. Die zusätzlichen Maßnahmen sind weitestgehend deckungsgleich übernommen worden.

Fazit

Interessant wird nun zu beobachten, wie die Bundesregierung den Entschließungsantrag behandelt. Zwar hat der Bundesrat die öffentliche Liste nach österreichischem Vorbild aus dem ursprünglichen Antrag gestrichen, dies könnte allerdings auf nächster Ebene wieder zum Thema werden. Für eine solche Liste spricht wohl der Erfolg im Nachbarland Österreich, der wohl auch durch die abschreckende Prangerwirkung erzielt wird. Gerade wegen dieser könnte jedoch darauf verzichtet werden.

Zentrale Anregung ist allerdings die Einführung der Identitätsprüfung im Rahmen des Domain-Registrierungsverfahrens. Nachdem die whois-Abfrage durch die DSGVO erheblich in ihrem Nutzen eingebüßt hat, darf mit Spannung erwartet werden, inwiefern die Daten der Domaininhaber nicht nur genutzt werden, sondern wer unter welchen Umständen darauf Zugriff hat. Generell ist es sicherlich sinnvoll, vor allem die Verbraucher, aber auch großes Vertrauen genießende „.de-Domains“, über einen solchen Mechanismus zu schützen. Neben der Strafverfolgung könnte so sicherlich auch präventiv die Entstehung eines Schadens von vornherein unterbunden werden. Denkbar ist außerdem, dass die Bundesregierung das grundsätzliche Problem anerkennt, sich aber für einen anderen, vom Bundesrat nicht angedachten Lösungsweg entscheidet. Wie auch immer dieser aussieht: Angesichts der alarmierenden Zahlen scheint ein Handeln sicher.

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