Digitaler Nachlass: Apple muss Erben Zugang zu iCloud-Account gewähren
Apple muss den Erben eines gestorbenen iCloud-Anwenders Zugang zu dem Apple-Service gewähren. Das hat das Landgericht Münster entschieden (Urt. v. 16.04.2019, Az. 014 O 565/18). Im Vorfeld hatte die Apple-Tochtergesellschaft Apple Distribution International UCL dies verweigert.
Beachtlich ist, dass der Apple-Konzern in der Vergangenheit auch ohne Gerichtsverfahren in ähnlich gelagerten Fällen den Erben Zugang zu iCloud-Daten von Verstorbenen ermöglicht habe. Dazu habe die Vorlage eines Erbscheins genügt. In anderen Fällen habe es einen Gerichtsbeschluss gebraucht. In diesem Fall vor dem LG Münster wurde die Apple Distribution International ULC beklagt. Die Apple-Tochtergesellschaft in Irland ist der Vertragspartner für iCloud-Nutzer in Deutschland.
Die Entscheidung des Landgerichts hat nach Ansicht von Dr. Steffen Kurth, einem der Vertreter der klagenden Erben, weitreichende Bedeutung. „Erben haben grundsätzlich – nicht nur in Einzelfällen – das Recht, auf die Daten der Verstorbenen zuzugreifen. Damit werden die Rechte von Erben am digitalen Nachlass weiter gestärkt“, erklärt der Rechtsanwalt.147
Der Bundesgerichtshof hatte im vergangenen Juli ein Grundsatzurteil gefällt, wonach auch persönliche Inhalte im Netz grundsätzlich an die Erben fallen. Es gebe keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln als Briefe und Tagebücher (Az. III ZR 183/17).