Amazons „1-Click-Patent“ läuft in wenigen Tagen aus

05. September 2017
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Word-Cloud Software-Patent

Nach 20 Jahren läuft Amazons berüchtigtes „1-Click-Patent“ aus. Für Kritiker handelt es sich dabei um das Musterbeispiel für ein banales Software-Patent, das jeder erfinderischen Anstrengung entbehrt und zu Unrecht gewährt worden sei. Gleichwohl setzte sich das Patent sowohl in einem Einspruchsverfahren als auch gegen eine gerichtliche Klage der Konkurrenz (zumindest eingeschränkt) durch. Viele Online-Händler werden aufatmen und sich die Funktion auf ihren Websites zu eigen machen. Für Verbraucher dürfte das Online-Shopping auf anderen Webseiten als Amazon bald erheblich leichter werden.

„Wenn Sie (…) auf der Detailseite eines Artikels auf die Schaltfläche „Jetzt mit 1-Click® kaufen“ klicken, wird automatisch eine Bestellung erstellt, die an die hinterlegte Lieferadresse versandt wird und für die eine Zahlung mit der angegebenen Zahlungsart erfolgt.“ So die Erklärung des Internet-Giganten Amazon zum „1-Click“-Kauf auf der eigenen Website. So einfach es klingt, ist es auch. Und es bietet Amazon derzeit noch den nicht unerheblichen Vorteil, dass direkt gekauft wird, ohne dass bei jeder erneuten Bestellung erneut ein zum Teil langwieriger Bestellvorgang durchlaufen werden muss.

Amazon hatte am 12. September 1997 die Anmeldung des Patents beantragt. Die Eintragung zwei Jahre später ist für viele bis heute ein Grund zum Kopfschütteln. Kritiker prangern an, dass die Technik, auf der das Patent basiert, zu trivial sei: Die geschützte Technik nutzt Cookies um Kundendaten zu speichern, damit diese beim nächsten Bestellprozess wieder abgerufen werden können. Ein Einspruchsverfahren und eine gerichtliche Klage der Konkurrenz konnte dem Patent kaum etwas anhaben. Der Schutzanspruch gilt noch bis zum 11. September 2017 – allerdings nur für die USA. Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) lehnte 2011 den Patentantrag Amazons für das „1-Click“-Verfahren ab, da es an der nötigen Erfindungshöhe fehle, um dafür ein gewerbliches Schutzrecht zu erhalten.

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