Einbezug der Sozialadäquanzklausel nun auch bei Computer- und Videospielen
Was bei Filmen schon seit einiger Zeit der Fall ist, ist jüngst auch bei Computer- und Videospielen möglich. Computer- und Videospiele, die Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten, können erstmals eine Altersfreigabe durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) erhalten. Der Grund dafür liegt in einer Angleichung der Rechtsauffassung der zuständigen obersten Landesjugendbehörde an die aktuellen rechtlichen Bewertungen.
An dem grundsätzlichen Verbot der Verwendung von verfassungswidrigen Kennzeichen gem. § 86a StGB hat sich zwar nichts geändert. Erstmals darf die USK aber die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 StGB bei der Prüfung der Altersfreigabe von Computerspielen mit einbeziehen. Somit können Spiele, die solche Kennzeichen enthalten von der USK eine Altersfreigabe erhalten, wenn sich die Verwendung dieser als sozialadäquat erweist. Dies ist dann der Fall, wenn die Verwendung der Kunst oder Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Zu beachten gilt allerdings, dass es sich hierbei um die Ausnahme von der Regel handelt und daher immer der einzelne Fall geprüft werden muss.
Für die Gleichberechtigung unter den verschiedenen Medien sei dies ein wichtiger Schritt. Gerade die jüngeren Generationen werden durch die Interaktivität der Computer- und Videospiele erreicht und tragen „zur Reflektion und Auseinandersetzung“ auch mit schwierigen Themen, wie beispielsweise dem Nationalsozialismus, bei, so der game-Geschäftsführer Felix Falk.