Entscheidung naht: Verkündigungstermin zur Entscheidung des BGH zur an YouTube gestellter Forderung, Nutzerdaten herauszugeben
Die Spannung hält sich in Grenzen, denn alles andere als ein Sieg für YouTube wäre eine große Überraschung. Nach der EuGH-Entscheidung bleibt für die obersten Richter in Karlsruhe kaum Spielraum. Der Wortlaut des Gesetzes, man habe im Falle einer Urheberrechtsverletzung „Name und Anschrift“ herauszugeben, ist eindeutig. Dass zum Zeitpunkt der Einführung dieser Formulierung im Jahre 1990 von den heutigen technischen Möglichkeiten keiner zu träumen wagte, ist dabei Nebensache. Im Ergebnis läuft der Auskunftsanspruch damit ins Leere, denn Youtube kennt in der Regel weder die Namen von Verletzern, noch deren Anschriften. Der Anwalt von YouTube entgegnet, das Problem stelle sich heute in der Praxis ohnehin nicht mehr: Die Plattform nutze seit geraumer Zeit das Tool „Content ID“, das Videos mit geschützten Werken abgleicht und bereits beim Upload erkennt, ob die Datei eine Kopie ist.