Veggie-Produkte sollen weiterhin Fleischbezeichnung tragen dürfen

30. Oktober 2020
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Veganer Burger auf einem Brett

Überraschung aus Brüssel: Das EU-Parlament hat sich in einem Votum dafür ausgesprochen, dass Veggie-Produkte weiterhin Bezeichnungen wie „Burger" oder „Steak" tragen dürfen. Es erteilte damit einem Vorstoß des Agrarsektors eine Absage, der derartige Bezeichnungen per Gesetz verbieten lassen wollten. In der Vergangenheit wurde nach Entscheidung des EuGH untersagt, Milchersatzprodukte mit den Worten „Milch" oder „Käse" zu bezeichnen. Hier sollen die Möglichkeit, diese zu bezeichnen weiter eingeschränkt werden.

Das Votum war Teil eines Berichts zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die EU-Abgeordneten machten damit ihren Standpunkt deutlich, bevor anschließen die Verhandlungen mit EU-Rat und der Kommission beginnen.

Die Entscheidung war keine selbstverständliche, nachdem in der Vergangenheit bereits strikte Regeln für Milchalternativen eingeführt wurden, die jetzt sogar noch verschärft werden sollen. Konkret betrifft dies dann Umschreibungen wie „Nachahmung“ oder „Typ“. Entscheidend für die fleischähnliche Beschreibung etwa in Deutschland, ist, dass es eine Ähnlichkeit der Produkte gebe. Woher die Ähnlichkeit rühren kann, ist breitgefächert: Neben dem Verwendungszweck oder der Konsistenz, kann auch das Mundgefühl ein entscheidender Faktor sein.

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