EU-Kartellrechtsprüfung deckt Beschränkungen im E-Commerce auf

17. Oktober 2016
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Versandstraße

Zalando, Amazon, Otto: Gemeinsam erzielen die Online-Riesen einen jährlichen Umsatz von über elf Milliarden Euro. Doch neben diesen Giganten gibt es weltweit unzählige Einzelhändler, die auf dem Online-Markt Fuß fassen wollen. Die Ergebnisse einer aktuellen EU-Kartellrechtsprüfung zeigen jedoch, dass der Produktvertrieb und die Marktposition oftmals von den Herstellern gesteuert wird. Das führt zu Beschränkungen des Wettbewerbs.

Der Online-Handel in der Europäischen Union nimmt immer größere Dimensionen an. Mit einem Anstieg von 30 % im Jahr 2007 auf 53 % im Jahr 2015 ist die Anzahl der Personen, die ihre Waren übers Internet bestellen rapide gewachsen. Dieser europäische Durchschnittwert findet seinen Höhepunkt im Vereinigten Königreich, wo bereits 81 % der Bürger ihre Produkte am Rechner ordern. Das erklärte Ziel der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, den elektronischen Handel von sämtlichen Hindernissen zu befreien und damit den digitalen Binnenmarkt zu optimieren, scheint in die richtige Richtung zu laufen. Gleichwohl deckt die neueste EU-Kartellrechtsprüfung Verkaufsbeschränkungen im Bereich des E-Commerce auf, die maßgeblich von den Produktherstellern herrühren. Zum einen wird mithilfe von selektiven Distributionssystemen dafür gesorgt, dass lediglich ausgewählte Vertragshändler bestimmte Artikel verkaufen dürfen. Damit kann zwar mit relativ geringen Überwachungskosten die Produktvermarktung kontrolliert werden. Gleichzeitig wird aber auch der Wettbewerb beschränkt. Zum anderen führt die Auswertung zahlreiche vertragliche Verkaufsbeschränkungen von Produzenten ans Licht. In der Folge unterliegen etwa 40 % der Einzelhändler vertraglichen Preisempfehlungen- und vorgaben; 20 % sogar strikten Auflagen hinsichtlich der Art und Weise des Verkaufs auf Online-Marktplätzen.

Diese Vertriebsverträge stehen teilweise nicht im Einklang mit den EU-Wettbewerbsvorschriften. Deshalb mahnt die Kommission die betroffenen Hersteller nun generell dazu an, ihre Verträge zu überprüfen und soweit erforderlich mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Dadurch soll der E-Commerce europaweit gefördert und für Einzelhändler besser zugänglich gemacht werden. Damit im Zusammenhang steht auch die Anfang des Jahres diskutierte, weit verbreitete Maßnahme „Geoblocking“. Hinter dem Begriff stehen geografische Sperren, die für Online-Käufer den Zugriff nur auf bestimmte Internetangebote begrenzt. Das belegen auch die Zahlen. Nur 15 % der Online-Bestellungen ragen über die eigenen Landesgrenzen hinaus.

Um den digitalen EU-Binnenmarkt weiter zu optimieren, müssen laut EU-Kommission die Beschränkungen im Bereich des E-Commerce weitgehend verhindert werden. Dazu gehört insbesondere, dass die Produkthersteller den Einzelhändler nicht mit vertraglichen Preis- und Vermarktungsvorgaben fesseln. Andererseits müssen die geografischen Sperren für den Verbraucher entfernt werden, um ihm bei der Produktsuche die Möglichkeit zu bieten, tatsächlich das beste Angebot zu finden.

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