Pokémon GO – Entwickler Niantic gibt Unterlassungserklärung ab

31. Oktober 2016
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ein Pokemon auf dem Bildschirm eines Smartphones hinter einem roten Verbotsschild

Bereits im Juli dieses Jahres hat die Verbraucherzentrale Bundesverband den Entwickler des beliebten Smartphone-Spiels Pokémon GO auf zahlreiche nach ihrer Meinung unzulässige Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen hingewiesen. Die Zentrale mahnte insgesamt 15 Klauseln wegen Verstoßes gegen Verbraucherrechte und die in Deutschland geltenden Datenschutzstandards ab. Niantic lenkt nun ein und gibt eine umfassende Unterlassungserklärung ab.

Am 13.07.2016 startete die zuvor in den Vereinigten Staaten bereits sehr beliebte Smartphone-App Pokémon GO in Deutschland. Innerhalb kürzester Zeit etablierte sich ein Hype, der das Spiel auf Spitzenpositionen in den deutschen App-Stores von Apple und Google katapultierte. Das Besondere an dem Smartphone-Spiel ist die neue Spielvariante, die sich hinter dem Begriff „Augmented Reality“ verbirgt. Denn anstatt zu Hause auf dem Sofa zu spielen, animiert das Spiel, dazu, sich im Freien zu bewegen. Nur so kann man neue „Monster“ einfangen, die an verschiedenen Orten auf das Smartphone projiziert werden.

Um Teil des neuen Trends sein zu können, muss man sich vorher entweder mit einem Google-Konto oder als Mitglied des „Pokémon Trainer Clubs“ anmelden und neben Nutzerdaten vor allem die Standortdatenfunktion des Smartphones freigeben. Anonymes Spielen scheidet daher von vornherein aus. Das veranlasste die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) dazu, die Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen näher zu beleuchten. Dabei stieß sie auf eine Vielzahl unwirksamer Klauseln (wir berichteten).

Die gegen 15 Klauseln gerichtete Abmahnung, verbunden mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, hatte nun Erfolg. Wie die Verbraucherzentrale am 24.10.2016 in einer Pressemitteilung berichtet, liege ihr eine zu allen geforderten Punkten abgegebene Unterlassungserklärung des Entwicklers vor. Heiko Dünkel, Rechtsreferent bei der vzbv, freut sich und stellt für die Nutzerinnen und Nutzer in Deutschland ab 2017 ein den geltenden Verbraucherschutzstandards entsprechendes Spielvergnügen in Aussicht. Niantic darf sich, in der Umstellungsphase gegenüber Kunden nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen.

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