Verbraucherzentrale mahnt Entwickler von Pokémon Go ab

21. Juli 2016
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Skizze einer Hand die ein Smartphone hält, auf dem GO zu lesen ist, in Anspieleung auf das Spiel Pokemon Go

Niantic, das Entwicklungsteam des aktuellen Spiele-Hits Pokémon Go, wurde von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufgrund der Nutzungsbedingungen des Spiels abgemahnt. Die Nutzungsbedingungen, wie auch die Datenschutzbestimmungen, sollen nach deutschem Recht ungültige Klauseln enthalten.

In der Summe geht es dabei um 15 Klauseln, die von der Verbraucherzentrale kritisiert werden. Auch dass man Pokémon Go nicht anonym Spielen könne bemängeln die Verbraucherschützer. Der Rechtsreferent des vzbv, Heiko Dünkel, betont: „Wer in Deutschland Geschäfte machen will, muss sich auch an die hier geltenden Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards halten.“ Gibt Niantic bis zum 09. August 2016 keine Unterlassungserklärung ab, und stoppt die Verwendung der kritisierten Klauseln, will die Verbraucherzentrale eine Klage gegen die Entwickler prüfen.

Die weitreichenden und teilweise schwer verständlichen Datenschutzbestimmungen ermöglichen Niantic die Daten gegebenenfalls nach eigenem Ermessen an Dritte weiterzugeben. Auch in Fragen der Haftung und Gewährleistung lässt sich Niantic weitreichende Ausschlüsse von den Nutzern zusichern. Für In-App-Käufe sei eine Rückerstattung somit ausgeschlossen. Zudem müssten sich Nutzer der App im Streitfall an ein US-Schiedsgericht wenden, wenn sie nicht bereits im Vorfeld widersprechen, dass für Haftung und Gewährleistung kalifornisches Recht gelten solle.

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