Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte überprüft Identifizierungszwang beim Erwerb von Prepaid-Handykarten
Paragraf 111 des Telekommunikationsgesetzes sieht seit 2004 vor, dass durch die Abfrage von Name, Anschrift und Geburtsdatum jede vorausbezahlte SIM-Karte auf ihren Käufer registriert wird. Patrick Breyer, Abgeordneter der schleswig-holsteinischen Piratenpartei, hat sich seit mehr als zehn Jahren durch alle Instanzen gekämpft und ist inzwischen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekommen, welcher nun die Beschwerde angenommen hat, nachdem im Jahr 2012 beim Bundesverfassungsgericht kein Erfolg erzielt werden konnte. Der Kläger ist der Ansicht, dass die Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung gefährde, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sei.
Der EGMR will nun von der Bundesregierung wissen, ob deren Ansicht nach die Identifizierungspflicht in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens, privater Kommunikation sowie der freien Meinungsäußerung eingreife, welche in Artikel 8 und Artikel 10 der Menschenrechtskonvention garantiert werden, und falls dies bejaht wird, welche Rechtfertigung es für diese Eingriffe gebe. Der Bundesregierung dürfte diese Aufforderung allerdings ungelegen kommen, da sie erst kürzlich eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht hat, welche das Anonymitätsverbot im Rahmen des neuen Anti-Terror-Pakets sogar noch ausweiten soll. So sollen zukünftig die Daten der Prepaidkartenkäufer durch Vorlage des Ausweises überprüft werden. Bisher gab es eine solche Verifizierungspflicht der Verkäufer nicht, sodass eine Registrierung auch unter falschem Namen möglich war.