EU-Kommission will europaweite Sammelklagen
Nach Verabschiedung könnten Verbraucherschutzorganisationen und Verbände im Namen der Geschädigten vor Gericht ziehen und Firmen verklagen. Die Organisationen könnten Schadensersatzansprüche einklagen, die auch beispielsweise Rechte auf Rückzahlung, Preisnachlass, sowie Ersatz oder Reparatur enthalten könnten. Voraussetzung für solche Sammelklagen ist, dass die Schäden in den Einzelfällen vergleichbar sind und die Identität und Zahl der Betroffenen offengelegt werden muss. Klageberechtigt sollen nur solche aus dem sog. Non-Profit-Bereich sein, also Institutionen, die selbst nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Die Klageberechtigten müssen auch ihre Finanzierung offenlegen. Die Erteilung der Klageerlaubnis, sowie weitere Regeln, erfolgen durch die einzelnen Mitgliedstaaten selbst. Europäische Unternehmen blicken der Einführung von Sammelklagen eher kritisch entgegen. Sie wollen nicht dem US-System folgen, bei dem die Geltendmachung von Ansprüchen auch ohne Verbrauchermandat möglich ist. Die Erfahrung zeige, dass bei diesem Modell die Verbraucher meist leer ausgehen, während Anwaltskanzleien davon profitieren.
Diese Idee der EU-Kommission unterscheidet sich von der deutschen Variante, die durch den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD beschlossen wurde und geht auch darüber hinaus. In Deutschland müssen mindestens 10 Verbraucher ihre Betroffenheit anzeigen und weitere 50 müssen sich innerhalb von zwei Monaten in ein Register eintragen lassen, um Sammelklagen durchführen zu können. Dabei wird lediglich die strittige Frage grundsätzlich geklärt und die einzelnen Betroffenen müssen danach einzeln Prozesse führen und dadurch ihre Ansprüche geltend machen.